Ich-AG wird durch Gründungszuschuss ersetzt
Immer mehr Arbeitslose hatten in der Vergangenheit den Sprung in die Selbstständigkeit gewagt,
um ihre Arbeitslosigkeit zu beenden. Ab dem 1. August 2006 hat der Gesetzgeber die Förderung
einer selbstständigen Tätigkeit durch die Agentur für Arbeit neu geregelt. Der neue
Gründungszuschuss ersetzt dann beide
bisherigen Förderinstrumente, den Existenzgründungszuschuss („Ich AG“) und das
Überbrückungsgeld. Das neue Förderinstrument richtet sich an alle Existenzgründer, die
Arbeitslosengeld I beziehen und sich beruflich selbstständig machen wollen.
Wer Arbeitslosengeld II bezieht und sich selbstständig machen möchte, kann bei dem für ihn
zuständigen kommunalen Träger ein
Einstiegsgeld beantragen.
Bereits laufende Förderungen mit einem Existenzgründungszuschuss („Ich AG“) bzw. mit dem
Überbrückungsgeld werden von der Neuregelung nicht tangiert.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
